USt-ID Prüfung – Lösung im NAV/Business Central
Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen unterliegt zukünftig verschärften Voraussetzungen. Art. 138 Abs. 1 / 1a MwStSystRL sowie Art. 45a MwStVO bestimmen, dass mit den nachfolgenden Kriterien die materiellen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung erweitert werden:
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Vorliegen / Aufzeichnung der USt-ID Nr. des Erwerbers (neu ab 01.01.2020)
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Erwerber muss in einem anderen EU-Mitgliedstaat für Mehrwertsteuerzwecke registriert sein, als dem, in dem die Versendung oder Beförderung beginnt
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Validierung / korrekte Erfassung der USt-ID Nr. im MIAS-System
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zutreffende Abgabe einer zusammenfassenden Meldung für diese Lieferung
Bei Nichtaufzeichnung einer (gültigen) USt-ID Nr. des Abnehmers durch den Lieferer wird die innergemeinschaftliche Lieferung zwingend steuerpflichtig.
Lösung in Microsoft Dynamics 365 Business Central | NAV
Für alle Dynamics Business Central | NAV Versionen ab 2016 stehen hierfür im Standard der Lösung Basistools zur Verfügung. Für erweiterte Anforderungen, wie z. B. eine Prüfung aus dem Beleg heraus oder die automatisierte Prüfung, sind individuelle Anpassungen oder der Einsatz von Add-On-Modulen erforderlich. Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.