OPplus: SEPA Änderungen
Jänner 21, 2020
Mit der Veröffentlichung der OPplus Version 15 Ende letzten Jahres, treten zwei nennenswerte Änderungen im SEPA-Umfeld in Kraft.
Im Zuge des für Mitte November 2019 geplanten neuen OPplus Releases gibt es zwei Neuerungen in Sachen SEPA. Er wurde unter anderem die neue Zahlungsart „SEPA-Instant Payment“ für Echtzeitüberweisungen eingeführt. Ab 1. Juli 2020 können via Echtzeitüberweisung Zahlungen bis zu 100.000 Euro angewiesen werden. Aktuell liegt die Zahlungsgrenze noch bei 15.000 Euro.
Neue Zahlungsart „SEPA-Instant Payment“ in OPplus (Quelle: gbedv)
Im Falle von Nicht-EU- oder Nicht-EWR Staaten tritt darüber hinaus die IBAN-Only-Regel in Kraft. Für besagte Länder wird derzeit häufig noch der BIC verwendet, obwohl die Identifikation des Zahlungsempfängers hauptsächlich auf der IBAN basiert. Mit dem neuen SEPA-Rulebook kann jedoch auf den BIC verzichtet werden (bei Ländern wie beispielsweise der Schweiz oder Monaco). Die Änderung kann entsprechend im Transaktionsschema hinterlegt werden.
Neue „IBAN-Only-Regel“ in OPplus (Quelle: gbedv)
Die beiden Neuerungen erscheinen mit Veröffentlichung von OPplus Version 15 im November 2019 für die letzten drei Business Central-Versionen und die letzten drei CUs. Für die OPplus Versionen 10 und 12 werden die Änderungen in den darauffolgenden Wochen zur Verfügung gestellt.